Eine Ernährungstherapie richtet sich an diejenigen, die bereits erkrankt sind und kann von den Krankenkassen nach § 43 SGB V bezuschusst werden.
Ob die Kosten übernommen werden, erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Voraussetzung für die Erstattung ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung/Verordnung.